Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Beachten Sie die folgenden Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

Hotel Am Hohnersberg
Am Hohnersberg 1
54646 Brimingen

1. Abschluss des Vertrages

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das / die Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist bereitgestellt wird / werden. Der Besteller haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. Gruppen- und Reiseveranstalter haben die genaue Teilnehmerliste bis drei Wochen vor Ankunft zur Verfügung zu stellen.

Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden – gleich welcher Art – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung.

2. An- und Abreise

Ohne anderslautende, schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 14:00 Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe bis 10:30 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 10:30 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22:00 Uhr am Vortage der Abreise mitzuteilen; bei Abreise bis 18:00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.

Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18:00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

3. Leistungen und Preise

Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben der Reservierungsbestätigung. Die vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine Erhöhung der MwSt. nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftragsgebers. Sofern zwischen Vertragsabschluss und Anreise mehr als vier Monate liegen, behält sich das Hotel vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Alle Preisauszeichnungen gelten in Euro.

4. Zahlungen

Für die Reservierung kann das Hotel eine Vorrauszahlung von 50 Prozent des vereinbarten Preises verlangen. Bietet das Hotel als Reiseveranstalter Pauschalreisen an, können als Vorauskasse lediglich 10 Prozent, max. 250 Euro pro Person gefordert werden. Verlangt das Hotel in diesen Fällen eine höhere Vorauskasse, sind die geleisteten Zahlungen gemäß § 651 K BGB insolvenzgesichert.

Der Sicherungsschein ist nach Zahlungseingang mit der Reservierungsbestätigung zu übersenden. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung auf das Konto des Hotels ein, so ist dieses zum Vertragsrücktritt berechtigt. Der Rücktritt muss unverzüglich mitgeteilt werden.

Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung in bar spätestens bei der Abreise. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 10 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen.

5. Stornierung / Rücktritt

Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen. Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende grundsätzlich verpflichtet, folgende Entschädigung zu zahlen:

  • bis 45. Tag vor Anreise: 5% des Reisepreises
  • bis 31. Tag vor Anreise: 10% des Reisepreises
  • bis 22. Tag vor Anreise: 20% des Reisepreises
  • bis 14. Tag vor Anreise: 40% des Reisepreises
  • bis 8. Tag vor Anreise: 50% des Reisepreises
  • ab 7. Tag vor Anreise: 80% des Reisepreises (bei Zimmer mit Ü/F)
  • ab 7. Tag vor Anreise: 70% des Reisepreises (bei Zimmer mit HP)

Das Hotel ist nach Treu und Glauben verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

6. Haftung

Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haftet dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden. Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgeld nicht gemindert.

Das Hotel behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich geworden ist, ohne das hieraus Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren. Für Wertgegenstände wird eine Haftung nur übernommen, wenn diese gegen Quittung am Empfang hinterlegt werden. Geld ist ebenfalls gegen Quittung am Empfang zu hinterlegen.

Das Hotel haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in Prospekten sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Das Hotel haftet nicht für die Leistungen der von ihm vermittelten Hotels.

7. Schlussbestimmungen

Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Hotels (Brimingen). Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel diese schriftlich bestätigt hat. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dieses die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

Stand: Januar 2008